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Steuern und Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Katalonien (2026)

Aktualisiert: Oktober 2026 · REIMSS

Zusätzlich zum Kaufpreis fallen an der Costa Brava Steuern sowie Notar- und Grundbuchkosten an. Hier die in Katalonien im Oktober 2026 geltenden Zahlen mit Beispielen – und was ein Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien jedes Jahr zahlt.

Bestandsimmobilie: Grunderwerbsteuer ITP

Beim Kauf von privat fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) an. In Katalonien gilt seit dem 27. Juni 2025 (Gesetzesdekret 5/2025) eine gestaffelte Skala:

Jeder Satz gilt nur für den Teil des Preises in seiner Stufe. Ermäßigte Sätze (z. B. 5 %) gibt es für den Hauptwohnsitz bestimmter Käufer (junge Menschen bis 35 mit begrenztem Einkommen, kinderreiche oder Alleinerziehenden-Familien, Menschen mit Behinderung); für einen Zweitwohnsitz gelten sie nicht. Wer mehr als 10 Wohnungen in Katalonien besitzt („Großeigentümer“), zahlt 20 %.

Neubau: Mehrwertsteuer und AJD

Beim Erstkauf vom Bauträger fällt keine ITP an, sondern 10 % Mehrwertsteuer plus Urkundensteuer (AJD) von 1,5 % in Katalonien.

Notar, Grundbuch und Gestoría

Regulierte Gebühren, die vom Preis abhängen. Zur Orientierung: Notar 600–1.200 €, Grundbuch 400–800 €, Gestoría 300–500 €. Bei einer Hypothek trägt die Bank die Hypothekensteuer und die Notarkosten der Hypothek.

Zwei Beispiele

Wenn der Verkäufer nicht in Spanien wohnt

Ist der Verkäufer Nicht-Resident, behält der Käufer 3 % des Preises ein und führt sie innerhalb eines Monats nach der Unterschrift an das Finanzamt ab (Formular 211). Es ist eine Vorauszahlung auf die Steuern des Verkäufers; der Notar koordiniert das.

Was ein Nicht-Resident jedes Jahr zahlt

Was Sie nicht zahlen

Quellen

Weitere Ratgeber

Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen können sich ändern: wir prüfen sie bei jeder Gesetzesänderung.