Steuern und Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Katalonien (2026)
Aktualisiert: Oktober 2026 · REIMSS
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen an der Costa Brava Steuern sowie Notar- und Grundbuchkosten an. Hier die in Katalonien im Oktober 2026 geltenden Zahlen mit Beispielen – und was ein Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien jedes Jahr zahlt.
Bestandsimmobilie: Grunderwerbsteuer ITP
Beim Kauf von privat fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) an. In Katalonien gilt seit dem 27. Juni 2025 (Gesetzesdekret 5/2025) eine gestaffelte Skala:
- Bis 600.000 €: 10 %
- 600.000 € bis 900.000 €: 11 %
- 900.000 € bis 1.500.000 €: 12 %
- Über 1.500.000 €: 13 %
Jeder Satz gilt nur für den Teil des Preises in seiner Stufe. Ermäßigte Sätze (z. B. 5 %) gibt es für den Hauptwohnsitz bestimmter Käufer (junge Menschen bis 35 mit begrenztem Einkommen, kinderreiche oder Alleinerziehenden-Familien, Menschen mit Behinderung); für einen Zweitwohnsitz gelten sie nicht. Wer mehr als 10 Wohnungen in Katalonien besitzt („Großeigentümer“), zahlt 20 %.
Neubau: Mehrwertsteuer und AJD
Beim Erstkauf vom Bauträger fällt keine ITP an, sondern 10 % Mehrwertsteuer plus Urkundensteuer (AJD) von 1,5 % in Katalonien.
Notar, Grundbuch und Gestoría
Regulierte Gebühren, die vom Preis abhängen. Zur Orientierung: Notar 600–1.200 €, Grundbuch 400–800 €, Gestoría 300–500 €. Bei einer Hypothek trägt die Bank die Hypothekensteuer und die Notarkosten der Hypothek.
Zwei Beispiele
- Bestandswohnung für 400.000 €: ITP 40.000 € (10 %) + Notar, Grundbuch und Gestoría (ca. 1.300–2.500 €). Nebenkosten insgesamt etwa 41.300–42.500 €.
- Bestandshaus für 750.000 €: ITP 60.000 € (10 % der ersten 600.000) + 16.500 € (11 % der restlichen 150.000) = 76.500 €, zuzüglich Notar, Grundbuch und Gestoría.
Wenn der Verkäufer nicht in Spanien wohnt
Ist der Verkäufer Nicht-Resident, behält der Käufer 3 % des Preises ein und führt sie innerhalb eines Monats nach der Unterschrift an das Finanzamt ab (Formular 211). Es ist eine Vorauszahlung auf die Steuern des Verkäufers; der Notar koordiniert das.
Was ein Nicht-Resident jedes Jahr zahlt
- IBI (kommunale Grundsteuer) und Müllgebühr, je nach Gemeinde.
- Einkommensteuer für Nicht-Residenten, auch ohne Vermietung: 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts (je nach Gemeinde) gelten als Einkommen und werden mit 19 % (Wohnsitz in EU/EWR) bzw. 24 % (übrige Länder) besteuert. Erklärung mit Formular 210.
- Bei Vermietung wird stattdessen die Mieteinnahme versteuert.
Was Sie nicht zahlen
- Die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía) beim Verkauf zahlt der Verkäufer, nicht der Käufer.
- Die 2025 angekündigte 100-%-Steuer für Nicht-EU-Käufer ist nicht in Kraft.
Quellen
- Katalanische Steuerbehörde (ATC): ITP und AJD
- Spanische Steuerbehörde: Einkommensteuer für Nicht-Residenten, Formulare 210 und 211
Weitere Ratgeber
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Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen können sich ändern: wir prüfen sie bei jeder Gesetzesänderung.